Der Sender TV6 hat mit seinem Programm schwer wiegend das Privatfernseh-Gesetz verletzt. Es wurden Erotische Inhalte in der Zeit von 06:00 - 08:00 ausgestrahlt.
Diese würden nach Auffassung der KommAustria gegen die schutzwürdigen Interessen von Minderjährigen verstoßen. Die KommAustria hat dem Sender angewiesen, innerhalb von 3 Tagen den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die KommAustria ein Lizenz-Entzugsverfahren eingeleiten.